Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cherub-Systems UG (haftungsbeschränkt) für den Bereich Managed Services

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG (haftungsbeschränkt), Zähringer Str. 367a, 79108 Freiburg im Breisbau (im Folgenden: cherub-Systems UG), im Bereich Managed Services.

Kunden der cherub-Systems UG und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein.

Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der cherub-Systems UG in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die cherub-Systems UG erbringt Leistungen im Bereich Managed Services. Im Rahmen diese Angebots bietet cherub-Systems UG dem Kunden verschiedene Service Pakete an, mittels derer je nach gewähltem Umfang im Wege der Fernwartung die IT-Systeme bzw. PC- Arbeitsplätze des Kunden nach obligatorischer Installation einer Fernwartungssoftware überwacht und/ oder Backups der Systeme erstellt werden. Je nach gewähltem Leistungspaket wird das System im Hinblick auf die Grundfunktionen der Systeme und Software überwacht, automatische Updates von sicherheitsrelevanten Updates der vereinbarten Softwarelösungen (z.B. Officeprogramme, Internetbrowser, Betriebssystem) durchgeführt, Überwachungsberichte durch Systemtechniker ausgewertet und Handlungsempfehlungen gegeben und/oder nach im Angebot festgelegtem Zeitplan Backups der Systeme erstellt. Je nach entsprechendem Leistungspaket ist ggf. auch Anwendersupport sowie das manuelle Nacharbeiten der durchzuführenden Sicherheitsupdates Gegenstand des Vertrages.

Vertragsgegenstand sind daher Managed Services der cherub-Systems UG im Umfang des jeweils vom Kunden gewählten und beauftragten Leistungspakets, dessen konkreter Leistungsumfang im Angebot angegeben ist.

Die Beauftragung der Leistungspakete setzt die Einrichtung der für die Erbringung der Managed Services notwendigen Client-Software voraus. Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart hat der Kunde die für die Durchführung der Managed Services notwendige Client-Software selbst auf den vertragsgegenständlichen IT-Systemen zu installieren und sicherzustellen, dass diese Systeme zur Durchführung der Leistungen der cherub-Systems UG über das Internet erreichbar sind. Sofern eine Einrichtung der Client- Software abweichend vom Angebot seitens der cherub-Systems UG gewünscht wird, so ist die cherub-Systems UG berechtigte diese Tätigkeiten nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste cherub-Systems UG dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Vor der Beauftragung und Wahl des jeweiligen Leistungspakets ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass die EDV Anlagen des Kunden den Vorgaben der cherub-Systems UG für die Leistung Managed Services entsprechen. Die Systemvoraussetzungen können unter folgender URL eingesehen werden:

Verknüpfung: https://cherub-systems.de/

 

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch individuelle Kommunikation, wobei die cherub-Sytems UG dem Kunden in der Regel ein individuelles Angebot zukommen lässt, welches der Kunde durch Übersendung einer Annahmeerklärung annehmen kann. Im Falle der elektronischen Übersendung des Angebots kann die Annahme seitens des Kunden durch den in der E-Mail befindlichen Button „Öffnen“ und im Anschluss den Button „Angebot annehmen“ sowie den darauffolgenden Button „Beauftragen / Kaufen“ annehmen. Sollten die Buttonbeschriftungen abweichen, im Kern jedoch denselben Vorgang meinen, so gilt dies auch als Annahme.

§ 4 Leistungen der cherub-Systems UG

(1) Die cherub-Systems UG stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarte Dienstleistung im Umfang des jeweils gewählten Leistungspakets in dem im Angebot dargelegten

Leistungsumfang zur Verfügung. Die Überwachung der vertraglich vereinbarten IT-Systeme erfolgt im Wege der Fernwartung und Fernüberwachung. Vor diesem Hintergrund darf die für die Leistungserbringung notwendige Software, welche im Rahmen der Ersteinrichtung installiert worden ist, nicht seitens des Kunden entfernt werden. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass der vertragsgegenständliche PC-Arbeitsplatz mit dem Internet verbunden ist.

Sofern im beauftragten Leistungspaket Anwender-Support enthalten ist, so stellt die cherub- Systems UG dem Kunden für die telefonische Anwenderunterstützung eine Hotline Montags bis Freitags zur Bürozeit der cherub-Systems UG von 9:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.

Die monatlichen in den Leistungspaketen ggf. enthaltenen Unterstützungszeiten für Anwenderfragen stehen dem Kunden im jeweiligen Kalendermonat im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung.

Supportdienstleistungen, welche nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungspakets sind, können vom Kunden separat beauftragt werden und werden von der cherub-Systems UG aufgrund der jeweils gültigen Preisliste der cherub-Systems UG gegenüber dem Kunden abgerechnet.

Sofern die Erstellung von Backups im Rahmen der beauftragten Leistungen vereinbart ist, so werden die Backups in dem in Angebot festgelegten Turnus auf den IT-Systemen des Kunden erstellt und täglich -in der Regel nachts -, sofern eine Erreichbarkeit der IT-Systeme des Kunden über das Internet dauerhaft gewährleistet ist, auf die von der cherub-Systems UG im Angebot bezeichneten Datenspeicher übertragen.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, beabsichtigte nachträgliche Änderungen an den vertragsgegenständlichen EDV-Anlagen, welche Auswirkungen auf die vertragsgegenständlichen Leistungen der cherub-Systems UG haben können, vor der Vornahme der Änderungen mit der cherub-Systems UG abzustimmen.

(2) Bei Ausfällen von Hardware oder Softwareanwendungen, die Gegenstand des Managed Services Vertrages sind, hat der Kunde, soweit die cherub-Systems UG dies nicht schon im Rahmen des Monitorings erkannt hat, die cherub-Systems UG umgehend zu informieren.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen Betriebsbedingungen des Herstellers sowie die produktspezifischen Vorgaben der jeweiligen Hardware- und Softwarekomponenten einzuhalten.

(4) Der Kunde sichert zu regelmäßige Backups der vertragsgegenständlichen PC- Arbeitsplätze durchzuführen, sofern nicht die Erstellung von Backups durch die cherub- Systems UG Leistungsgegenstand der vertraglichen Managed-Services ist.

(5) Der Kunde entfernt unverzüglich schädliche Computerprogramme und Dateien jeder Art sowie Datenträger oder andere Bestandteile der EDV-Anlage und sonstige Anbauten, wenn die cherub-Systems UG dies zur Aufrechterhaltung der Systemintegrität für erforderlich hält und den Kunden dazu auffordert.

§ 6 Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit Vertragsabschluss in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist, 12 Monate.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser jeweils um die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit und kann mit einer Frist von einem Kalendermonat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.

(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich oder in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 7 Stundenkontingente für Anwendersupport

(1) Der Kunde hat einen Anspruch auf Anwendersupport, sofern dieser im Rahmen des gewählten Leistungspaketes bzw. Angebot enthalten ist. Dieser kann im Umfang des vereinbarten monatlichen Stundenkontingentes bei der cherub-Systems UG in Anspruch genommen werden.

(2) Die im Rahmen des vereinbarten Stundenkontingentes vom Kunden telefonischen Anwenderunterstützungsleistungen werden ohne besondere Vereinbarung innerhalb der Servicezeiten der cherub-Systems UG Montags bis Freitags jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr geleistet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.

(3) Mehrstunden sind im Rahmen der Kapazitäten der cherub-Systems UG nach Absprache mit dem Kunden möglich und sind entsprechend der aktuellen Preisliste von cherub-Systems UG gesondert zu vergüten.

(4) Ein vereinbartes monatliches Stundenkontingent für den Anwendersupport ist auch dann durch den Kunden in voller Höhe zu zahlen, wenn die für diese Pauschale zugrunde gelegte Stundenanzahl durch den Kunden nicht abgerufen wurde. Ebenso ist in diesem Fall eine Anrechnung der monatlichen Zahlungen oder Stundenkontingente auf den jeweils nächsten Monat ausgeschlossen.

§ 8 Vergütung

(1) Die vertraglich vereinbarten Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen MwSt. der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern kein festes monatliches Stundenkontingent zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG vereinbart ist, das vereinbarte Stundenkontingent nach gesonderter Vereinbarung überschritten wurde oder sonstige Leistungen seitens des Kunden beauftragt worden sind, welche nicht im jeweiligen Leistungspaket bzw. Angebot enthalten sind, erfolgt die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen durch die cherub-Systems UG nach deren aktueller Preisliste.

(3) Die vereinbarten Entgelte für die Leistungen werden von der cherub-Systems UG monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sonstige Dienstleistungen werden von der cherub-Systems UG gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Rechnungen der cherub-Systems UG sind innerhalb von 10 Tagen nach

Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Die cherub-Systems UG wird bei der Leistungserbringung vom Kunden erhaltene Daten ausschließlich nach den Weisungen des Kunden verarbeiten und in keiner sonstigen Weise nutzen oder verarbeiten.

Die cherub-Systems UG verpflichtet sich, über alle internen Vorgänge sowie über die der cherub-Systems UG übertragenen Aufgaben und Projekte jedermann gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Die cherub-Systems UG haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die cherub-Systems UG haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die cherub- Systems UG haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die cherub-Systems UG jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die cherub-Systems UG haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der cherub-Systems UG.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, das jeweils für den Sitz der cherub-Systems UG sachlich- und örtlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.

Die cherub-Systems UG bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

(3) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der weiteren Klauseln dieses Vertrages unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cherub Systems UG (haftungsbeschränkt) für Dienstleistungen im Bereich Systembetreuung

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG (haftungsbeschränkt), Zähringer Str. 367a, 79108 Freiburg im Breisgau (im Folgenden: cherub-Systems UG), im Bereich Systembetreuung.

Kunden der cherub-Systems UG und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein.

Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der cherub-Systems UG in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die cherub-Systems UG erbringt Leistungen im Bereich Systembetreuung für die vom Kunden hausintern betriebene EDV Anlage. Vertragsgegenstand sind die vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten und damit vom Systembetreuungsvertrag umfassten Hard- und Software Komponenten der EDV- Anlage des Kunden. Die konkreten Leistungsumfänge der Systembetreuung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG.

(2) Vor Beginn der Leistungsverpflichtung führt die cherub-Systems UG für nicht selbst gelieferte bzw. solche Geräte, die länger als drei Monate ohne Support beim Kunden verbleiben sind, eine Erstinspektion durch. Die Geräte müssen den Vorgaben der jeweiligen Hersteller entsprechen.

§ 3 Leistungen der cherub-Systems UG

(1) Die cherub-Systems UG ermöglicht dem Kunden Systemstörungen per E-Mail zu melden. Alternativ steht dem Kunden zur Meldung von Systemstörungen eine Hotline montags bis freitags zur Bürozeit von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

(2) Die An- und Abfahrt der cherub-Systems UG bei Vor-Ort-Terminen wird gesondert abgerechnet.

(3) Systembetreuung, Client-Installation (Workstation, User-Arbeitsplatz) & Ausfallwartung (Wartung und Instandsetzung) innerhalb der geltenden Reaktionszeiten, werden zum vereinbarten Stundensatz fakturiert.

  1. a)  Die Systembetreuung umfasst die Wartung und Betreuung. Die Wartung erfolgt mit dem Ziel, um eventuelle Ausfälle durch Früherkennung zu vermeiden.
  2. b)  Die Instandsetzung bei auftretenden Hard- oder Softwareproblemen beinhaltet die telefonische Hilfestellung, Fehlerlokalisation, Reparatur, Funktionstest nach Reparatur sowie die Vor-Ort-Zeit des Technikers.
  3. c)  IT-Betriebsstörungen werden soweit möglich durch telefonische Hilfestellung der cherub-Systems UG beseitigt.
  4. d)  Falls im Rahmen der Wartung oder Instandsetzung zwingende technische Änderungen entsprechend den Herstellerangaben festgestellt werden, sind auch dieser Bestandteil der Wartung und Instandsetzung. Soweit dadurch Bauteile ergänzt oder ausgetauscht werden müssen, ist hierfür ein gesonderter Auftrag erforderlich.
  5. e)  Bei Softwareausfällen setzt sich die cherub-Systems UG mit den Softwareherstellern in Verbindung, und übermittelt die Fehlerbeschreibung, unterstützt den Hersteller bei der Diagnose und Fehlerbehebung, soweit dies durch die cherub-Systems UG realisierbar ist.
  6. f)  Die Wartung und Instandsetzung umfasst nicht: die Beseitigung von Störungen, die durch höhere Gewalt, äußere Einwirkung, Verschulden des Kunden (Um- oder Anbauten, Anwendungsfehler, Konfigurationsfehler, unzureichende (fehlerhafte bzw. nicht geeignete) Software (z.B. Fehler im Quellcode von Software, Softwarekonflikte, Virenbefall etc.) oder Einwirkung Dritter entstanden sind. Nicht inbegriffen sind ferner der Ersatz von Verbrauchsmaterial und Verschleißteilen sowie der Abbau und/oder die Aufstellung von Geräten bei einem Umzug.

(4) Ein Vor-Ort-Termin kann zusätzlich Bestandteil des Systembetreuungsvertrages werden, je nach Kundenwunsch wird dies in dem Angebot festgehalten.

  1. (5)  EDV-Organisation
    – Die cherub-Systems UG informiert den Kunden bei dem Bedarf von
    Hardwareaufrüstungen, anstehenden Erneuerungen bzw. Updates
  2. (6)  Notfall-User & Netz-Support (im Rahmen der festgelegten Reaktionszeit),

– Die cherub-Systems UG wird sich im Rahmen der festgelegten Reaktionszeit mit dem Kunden in Verbindung setzen, das Problem analysieren und

versuchen dies zu beheben, bzw. dem User Hilfestellung leisten!

  1. (7)  Mitarbeiterbetreuung am Arbeitsplatz
    – Mitarbeiter des Kunden können den Fernsupport der cherub-Systems UG
    mittels E-Mail oder durch telefonische Hilfestellungen in Anspruch nehmen.
  2. (8)  sonstige Beratungsleistungen der cherub-Systems UG
    • Beratung zu System-Optimierung und Integrierung weiterer Systemkomponenten.
    • Beratung zu Virenschutz und zum Schutz des Systems vor äußeren Datenangriffen.
    • Beratung bezüglich Neuerungen bei Systemkomponenten, insbesondere System-Software-Updates und Gerätetreibern

Die cherub-Systems UG bestimmt die Vorgehensweise, Einzelheiten und Mittel der Leistungserbringung im Rahmen des Vertragsgegenstandes eigenverantwortlich, soweit der Kunde der cherub-Systems UG nicht ausdrücklich fachbezogene Weisungen aufgrund der Aufgabenstellungen erteilt.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, nachträgliche Änderungen in der Ausführung von Wartung oder Reparatur in Art, Umfang oder Zeit der cherub-Systems UG so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die Ausführung möglich ist.

(2) Bei Ausfällen von Hardware oder Anwendungen die Gegenstand des Systembetreuungsvertrages sind, hat der Kunde, soweit die cherub-Systems UG dies nicht schon erkannt hat, die cherub-Systems UG umgehend zu informieren.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen Betriebsbedingungen des Herstellers sowie die produktspezifischen Vorgaben der jeweiligen Hardware- und Softwarekomponenten einzuhalten. Verbrauchsmaterial und Datenträger müssen den Herstellerangaben entsprechen.

(4) Der Kunde sichert regelmäßig, spätestens vor Beginn der Leistung durch die cherub-Systems UG seine digitalen Daten.

(5) Eingriffe (Öffnung etc.) sowie Störungen an den betreuten Geräten müssen der cherub-Systems UG unverzüglich innerhalb der vertraglich vereinbarten Servicezeiten mitgeteilt werden (Schadensminderungspflicht). Hierfür steht dem Kunden unter anderem das für diese Zwecke von der cherub-Systems UG betriebene Ticketsystem zur Verfügung. Bestehen Zweifel an der Kompatibilität einer einzusetzenden Hard- oder Software ist die cherub-Systems UG zwingend vor Verwendung zu informieren.

(6) Änderungen des jeweiligen Gerätestandortes sind der cherub-Systems UG zum Zwecke der erneuten Erstinspektion schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

(7) Störungen meldet der Kunde an die im Vertrag als Ansprechpartner genannten Personen der cherub-Systems UG mit den notwendigen Angaben für eine sachgemäße Instandsetzung. Im Rahmen des Zumutbaren stellt der Kunde die Störung und ihre Ursache fest. Dabei folgt er den telefonischen Hinweisen der cherub-Systems UG.

(8) Die cherub-Systems UG ermöglicht dem Kunden, Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung oder Pflege im Wege der Fernwartung über eine Onlineverbindung durchzuführen. Dazu schafft der Kunde die erforderlichen technischen Voraussetzungen und stellt eine Verbindung zu diesem Zweck zur Verfügung.

(9) Der Kunde gewährt der cherub-Systems UG für Wartungsarbeiten Zugang zu seinen Geschäftsräumen sowie der/den EDV-Anlage/n und stellt der cherub-Systems UG die notwendigen Passwörter zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung. Kosten, welche aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden entstehen, wird die cherub-Systems UG dem Kunden gemäß aktueller Preisliste in Rechnung stellen.

Der Kunde verpflichtet sich der cherub-Systems UG kompetente Ansprechpartner für Rückfragen zu benennen.

(10) Der Kunde entfernt unverzüglich schädliche Computerprogramme und Dateien jeder Art sowie Datenträger oder andere Bestandteile der EDV-Anlage und sonstige Anbauten, wenn die cherub-Systems UG dies zur Aufrechterhaltung der Systemintegrität für erforderlich hält und den Kunden dazu auffordert.

§ 5 Servicezeiten/ Reaktionszeiten

Sofern zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG keine abweichenden Reaktionszeiten vereinbart sind, erfolgt eine Reaktion der cherub-Systems UG auf die Störungsmeldungen des Kunden Montag bis Freitags innerhalb von 24 Stunden. Unter Reaktion ist zu verstehen, dass sich die cherub-Systems UG mit dem Kunden in Verbindung setzen wird um die Ursache der Betriebsstörung zunächst anhand von Informationen des Kunden aufzuklären um anschließend eine schnellstmögliche Beseitigung der Störung vorzunehmen. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt eine Reaktion auf Störungsmeldungen nur innerhalb der Servicezeiten der cherub- Systems UG Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.

§ 6 Vertragslaufzeit/ Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung der Parteien.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten ordentlich gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate und kann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich oder in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 7 Stundenkontingente

(1) Der Kunde hat einen Anspruch auf Systembetreuungsleistungen im Umfang des vereinbarten monatlichen Stundenkontingents, das der Kunde bei der cherub- Systems UG abrufen kann.

(2) Die im Rahmen des vereinbarten Stundenkontingentes vom Kunden abrufbaren

Systembetreuungsstunden werden ohne besondere Vereinbarung innerhalb der Servicezeiten der cherub-Systems UG Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr geleistet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Baden- Württemberg.

(3) Die Einsatzzeiten werden durch Serviceberichte belegt. Die Berichte dienen als Leistungsnachweis und als Abrechnungsgrundlage. Mehrstunden sind nach Absprache mit dem Kunden möglich und sind entsprechend der aktuellen Preisliste der cherub-Systems UG gesondert zu vergüten.

(4) Ein vereinbartes monatliches Stundenkontingent ist auch dann durch den Kunden in voller Höhe zu zahlen, wenn die für diese Pauschale zugrunde gelegte Stundenanzahl durch den Kunden nicht abgerufen wurde. Ebenso ist in diesem Fall eine Anrechnung der monatlichen Zahlungen auf den jeweils nächsten Monat ausgeschlossen, jedoch ist eine Anrechnung der nicht abgerufenen Stunden auf maximal 2 Folgemonate möglich. Sollte innerhalb der 2 Folgemonate keine Anrechnung der nicht abgerufenen Stunden erfolgen, so verfallen diese ohne einen Anspruch des Kunden auf Rückerstattung.

§ 8 Vergütung

(1) Die vertraglich vereinbarten Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen MwSt. der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern kein festes monatliches Stundenkontingent zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG vereinbart ist oder das vereinbarte Stundenkontingent vereinbarungsgemäß überschritten wurde, erfolgt die Abrechnung der Leistungen der cherub-Systems UG nach deren aktueller Preisliste. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitintervallen zu je 15 Minuten, wobei 15 Minuten einem Arbeitswert (AW) entsprechen. Pro Auftrag wird jedoch mindestens ein Arbeitswert berechnet.

(3) Monatliche Stundenkontingente werden von der cherub-Systems UG monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sonstige Dienstleistungen werden von der cherub- Systems UG gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Rechnungen der cherub-Systems UG sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Die cherub-Systems UG wird bei der Leistungserbringung vom Kunden erhaltene Daten ausschließlich nach den Weisungen des Kunden verarbeiten und in keiner sonstigen weise nutzen oder verarbeiten.

Die cherub-Systems UG verpflichtet sich, über alle internen Vorgänge sowie über die ihr übertragenen Aufgaben und Projekte jedermann gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Die cherub-Systems UG haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die cherub-Systems UG haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die cherub-Systems UG haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die cherub-Systems UG jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die cherub- Systems UG haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der cherub-Systems UG.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist deutsches Recht abwendbar.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Freiburg im Breisgau.

(3) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der weiteren Klauseln dieses Vertrages unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cherub-Systems UG (haftungsbeschränkt) für den Verkauf von Hard- und Software

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG (haftungsbeschränkt), Zähringer Str. 367a, 79108 Freiburg im Breisbau (im Folgenden: cherub-Systems UG), im Bereich des Verkaufs von Hard- und Software durch die cherub- Systems UG.

(2) Kunden der cherub-Systems UG und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein.

Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der cherub Systems UG in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Hard- und Software an den Kunden.

§ 3 Preise/Zahlung/Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer der Bundesrepublik Deutschland und zzgl. etwaiger Versand- bzw. Lieferkosten. Sofern dies nicht gesondert vereinbart ist, verstehen sich die Preise auch exklusive Montage, Inbetriebnahme und Einweisung vor Ort.

(2) Die cherub-Systems UG wird dem Kunden den vertraglich geschuldeten Kaufpreis, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, spätestens nach Erhalt der Ware in Rechnung stellen. Die cherub Systems UG ist berechtigt die Bestellung und ggf. Lieferung von Waren von der Zahlung per Vorkasse abhängig zu machen. Die Rechnungen sind sofort zu Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen an die cherub-Systems UG ohne Abzüge zu zahlen, sofern seitens der cherub-Systems UG nicht ausdrücklich Skontoabzüge gewährt werden.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der cherub-Systems UG entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche der cherub-Systems UG ist nicht

ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung

(1) Höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Terrorismusverdacht, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Störung der Rohstoff und Energieversorgung oder andere Ereignisse, die die cherub- Systems UG trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann und die Erbringung der Leistung verhindern, befreien die cherub-Systems UG von der Liefer- und Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser störenden Ereignisse.

(2) Die seitens des Kunden gewünschte Versendung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Sofern dies durch den Kunden gewünscht ist, kann der Versand bei Übernahme der Kosten durch den Kunden mit einer Transportversicherung erfolgen.

§ 5 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, welche wie folgt beschränkt werden:

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der cherub-Systems UG unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Fristverkürzung gilt nicht für:

a) für der zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

b) soweit die cherub-Systems UG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie für die Waren übernommen hat;

c) bei gesetzlichen Regressansprüchen, die dem Kunden im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen die cherub-Systems UG zustehen.

d) bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;

(3) Bei Mängeln erfolgt die Gewährleistung nach Wahl der cherub-Systems UG durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Die cherub-Systems UG haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die cherub-Systems UG haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die cherub- Systems UG haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die cherub-Systems UG jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die cherub-Systems UG haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der cherub-Systems UG.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die cherub-Systems UG behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(2) Über Zwangsvollsteckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die cherub-Systems UG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist diese zu erstatten.

(3) Der Kunde tritt der cherub-Systems UG für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der cherub-Systems UG die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunde zur Sicherheit ab.

(4) Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die cherub-Systems UG unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der cherub-Systems UG gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat die cherub-Systems UG auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der cherub-Systems UG, die der cherub-Systems UG zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist deutsches Recht abwendbar.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der cherub-Systems UG ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Freiburg im Breisgau.

(3) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der weiteren Klauseln dieses Vertrages unberührt.